1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb
der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber
der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
2. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluß auf Gestaltung,
Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung
4. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr
von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
5. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter,
sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
6. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz
des vorhersehbaren Scha¬dens beschränkt. Dies gilt nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt.
Bei Nichtbeachtung er folgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Beim Einlaß findet eine Sicherheitskontrolle statt.
Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
8. Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung
des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
9. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras
ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und
Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch -
sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich
verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekanntgegeben.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch
aus oben ge¬nanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte
besteht nur bis zum Konzerttermin.
11. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber
vom Veranstalter den Eintrittspreis bis zu zwei Wochen nach
dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr
gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle
zurück, bei der er die Karte erworben hat. Rücknahme der Karten
bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen
Veranstaltungstermin. Im übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch
ausgeschlossen
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige
Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
13. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die
Eintrittskarte Ihre Gültigkeit.
14. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene
Sachen verantwortlich.
15. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist
generell unter sagt.
16. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den
bekannten Vorverkaufsstellen
17. Bei Festivalveranstaltungen mit mehr als einer Band / Künstler,
behält sich der Veranstalter Programmänderungen vor, ohne dass der
Käufer einer Eintrittskarte Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hat.
18. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.